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Ad-hoc-Wasserschaden und Baugutachter Bausachverständiger für Versicherungsschäden

Ein Ad-hoc-Wasserschaden bezeichnet einen Schaden, bei dem in kürzester Zeit enorme Mengen Wasser in ein Gebäude oder Bauteil eindringen oder freigesetzt werden. Die Art des Wasserschadens beeinflusst die erforderlichen Maßnahmen:

  1. Leitungswasserschaden mit Frischwasser:
    • Bei geringen biologischen Belastungen kann durch den schnellen Einsatz einer Bauteiltrocknung der Schaden minimiert werden.
    • Ein Schimmelbefall wird im besten Fall verhindert und unterbunden.

  2. Fäkalschäden:
    • Hier ist zu beachten, wie und wo das Wasser ausgetreten ist.
    • Oft werden große Mengen Wasser freigesetzt.
    • Schnelles Handeln ist gefragt.
    • Stehen nur geringe Mengen Wasser und Pfützen auf Fliesenböden, kann eine zeitnahe und schnelle Grundreinigung ausreichend sein.

Baugutachter und Bausachverständige können bei der Begutachtung und Regulierung von Wasserschäden im Bauwesen helfen. Sie ermitteln das Ausmaß des Schadens und unterstützen bei der Abwicklung mit der Versicherung. Wenn es Streit über die Schadenhöhe, Schadenursache oder Leistungspflicht gibt, kann ein eigener Wasserschaden-Gutachter sinnvoll sein. Die Kosten für die Schadensbeseitigung müssen dabei in einem verhältnismäßigen Verhältnis zum vorhandenen Schaden stehen.

Wasserschäden sind oft unerwartet und erfordern schnelles Handeln. Ein kompetenter Gutachter kann die richtigen Schritte empfehlen und zur effizienten Schadensregulierung beitragen.

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