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Wasserschaden Baugutachter Bausachverständiger Bereich Versicherung ich helfe beim Wasserschaden in Paderborn, Bielefeld, Lippstadt, Gütersloh und Kassel
Sie haben einen Wasserschaden mit Schimmel im Haus. Als Baugutachter und Bausachverständiger für Versicherungsschäden an Gebäuden helfe ich Ihnen diesen Wasserschaden fachgerecht zu beseitigen in Paderborn, Kassel, Lippstadt, Bielefeld, Gütersloh und Hessen wie NRW. Ein Wasserschaden ist oft ein  sehr großes Ereignis bei dem die Nutzer überfordert sich ein. Als Baugutachter und Bausachverständiger helfe ich Ihnen den Schaden mit der Versicherung richtig abzuwickeln.

Versicherungsschäden an Gebäuden

Ein Schadensereignis an einem Gebäude kann gravierende Folgen und  Kosten auslösen. Die Ermittlung der Regulierungssummen im Versicherungsfall sollte schnell durch einen entsprechende Gutachter oder Sachverständige erfolgen. Ich bin Sachverständiger für Versicherungsschäden und somit Dienstleister für Versicherungsunternehmen, für eine Feststellung und Bewertung eines Versicherungsschadens sowie dessen Ursache. Die anfallenden Regulierungskosten ermittle ich nach Neuwert bzw. bei Haftpflichtschäden nach dem Zeitwert für meine Kunden. Immer mehr Geschädigte, bzw. Versicherer, die den Schaden regulieren müssen, sind auf Grund von teilweise sehr hohen Regulierungssummen wie bei Sturmschäden, Hagelschäden, Brandschäden, Leitungswasser- und Frostschäden, Anprallschäden durch KFZ sowie Elementarschäden bereit, diese durch einen Sachverständigen zu prüfen.

Ich bin "IQ-ZERT zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden im Bauwesen", in dieser Funktion sind in erster Linie die wesentlichen versicherungstechnischen Grundlagen bei der Regulierung und in Augenscheinnahme des Versicherungsschadens zu berücksichtigen. (Wurden Obliegenheiten des Versicherungsnehmers verletzt, kann ein Regress erfolgen etc.)

Bei Versicherungsschäden wird sehr oft darüber diskutiert was ist verhältnismäßig, bezogen auf die Wiederherstellung einer Zustandes nach einem Schaden?
Eine Wiederherstellung des vorherigen Zustands als Schadensbeseitigung kann aus verschieden Ursachen sehr hohe Kosten verursachen. Dennoch sind die Kosten für die Schadensbeseitigung keinesfalls beliebig. Prinzipiell lässt sich sagen, daß eine Verhältnismäßigkeit zwischen vorhandenen Schaden und den Beseitigungskosten gewahrt sein muß. Als Bausachverständiger in Paderborn und Kassel berate ich Sie gerne bei Versicherungsschäden, ich bin IQ-ZERT geprüfter Sachverständiger für Versicherungsschäden im Bauwesen. Versicherer können Versicherungsnehmer auch finanziell entschädigen, wenn die Herstellung nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich ist. (§251 Abs. 2 S.1 BGB)

Weiterhin werden im Versicherungsrecht und bei Versicherungsschäden Ausdrücke genutzt wie:

Verkehrswert;

dies ist der Wert eines Gegenstandes, der auf dem Markt üblicherweise zu erzielen ist.

Neuwert;

dies ist der Wert in Form des Wiederbeschaffungspreises eines Gegenstandes von gleicher Art und Güte im neuen, somit ungebrauchten Zustand.

Zeitwert;

der Zeitwert kann, muß aber nicht und wird auch in den meisten Fällen nicht dem Wiederbeschaffungspreis eines Gegenstands von gleicher Art und Güte im gebrauchten Zustand entsprechen, das heißt einer Variante des Verkehrswertes. Je nach Berechnungsweise liegt er in den meisten Fällen über dem Gebrauchswert. Der Zeitwert wird zudem im Bereich der Haftpflichtversicherung verwendet, es wird die Wiederherstellung des vorigen Zustandes geleistet.
Als Baugutachter in Paderborn und Baugutachter in Kassel, stehe ich Versicherungen und Versicherungsnehmern, als Sachverständiger für Versicherungsschäden im Bauwesen gerne zur Verfügung.
Quelle Leitfaden zur Schadensbewertung

Gerne berate und vertrete ich Privatpersonen aber auch Versicherer bei entsprechenden Versicherungsschäden.

Ein weiterer Begriff der immer wieder auftaucht ist:

Merkantiler Minderwert

Selbst wenn ein Schaden repariert wurde, wird die instandgesetzte Sache häufig nur noch unter Wert verkauft. Diese Preisreduzierung von reparierten, aber gerbrauchstauglichen und funktionierenden Gütern bezeichnet man dann als merkantilen Minderwert.

"Wasserschaden"

Ad-hoc-Wasserschaden
Baugutachter für
Versicherungsschäden:

Ad-hoc-Wasserschaden Baugutachter für Versicherungsschäden:

Als ad-hoc-Wasserschaden wird ein Schaden bezeichnet, bei dem in kürzester Zeit enorme Mengen an Wasser in ein Gebäude bzw. Bauteil eindringen bzw. freigesetzt werden. Handelt es sich um einen Leitungswasserschaden mit Frischwasser, also mit geringen biologischen Belastungen, kann durch den schnellen Einsatz einer Bauteiltrocknung der Schaden minimiert werden. Ein Schimmelbefall wird im besten Fall verhindert und unterbunden.
Bei Fäkalschäden verhält es sich anders. Hier ist zu beachten, wie und wo das Wasser ausgetreten ist. Auch hier werden oft große Mengen an Wasser freigesetzt. Schnelles Handeln ist gefragt, stehen z.B. nur geringe Mengen Wasser und Pfützen auf Fliesenböden, kann eine zeitnahe und schnelle Grundreinigung ausreichend sein.

Sanierungskonzepte und
Sanierungskontrollen:

Weiterhin erstelle ich Sanierungskonzepte zu Schimmelschäden bzw. zu einem Schimmelbefall einschliesslich der erforderlichen Sanierungskontrolle. Bei einem entsprechend großen Schimmelbefall macht die Sanierungskontrolle und ein Sanierungskonzept immer Sinn, um den Normalzustand des Gebäudes wieder herzustellen. Achten Sie bei Ihren Anfragen drauf, dass der Gutachter auch eine echte Raumluftmessung durchführt. Der Verband der Sachversicherer - kurz VDS - lehnt in seiner aktuellen Richtlinie 3151 die Kontrolle einer Raumluftmessung mittels Aufstellen von Petrischale ab. Schimmelsporen haben keine Flügel, um diese "KÖDER" anzufliegen. Für eine Sanierungskontrolle gibt es entsprechende Richtlinien und Merkblätter wie z.B. das WTA Merkblatt 4-12 Ausgabe 11.2016/D  "Ziele und Kontrolle von Schimmelpilzschadensanierungen in Innenräumen".

 

Einbruchschäden

In diesem Leistungsspektrum bieten wir auch die Aufnahme von Einbruchschäden an Gebäuden an, die einzelnen Schäden werden von uns umfassend protokolliert und aufgenommen. Eine Bilddokumentation sowie eindeutige Beschreibung oder Gutachten wird erstellt. Die Einholung von Angeboten für die Schadensbeseitigung gehört zu unserem Aufgabengebiet genauso wie eine erste Kostenschätzung. Mit diesen aussage kräftigen Unterlagen können Versicherungsleistungen einfacher und zeitnah abgerechnet werden. Da ich ein TÜV zertifizierter Bausachverständiger in Paderborn und Kassel bin hilft Ihnen dies ebenso Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Der Schutz der Wohnung und des Wohnhauses vor Einbruch erhält immer mehr Bedeutung

Immobilienbesitzer und Mieter lesen in den Kriminalstatistiken mit Schreck: Das schon im Jahr 2015 sich die Zahl der Einbrüche um fast 10% erhöht hat. Als Bausachverständiger in Kassel werde ich oft nach einem Einbruch beauftragt um die Kosten für den Schaden zu ermitteln, ebenso berate ich auch als Bausachverständiger in Paderborn und Kassel, wie mann seine Wohnung bzw. Haus sicherer macht vor Einbrüchen.
Die Schäden die durch Einbrecher verursacht werden lagen 2015 bei über 430 Mio. Euro, Tendenz 2016 steigend, hier liegen noch keine genauen Zahlen vor. Der Sachschaden, den Einbrecher hinterlassen ist oftmals immens, ich rate meinen Kunden immer diesen Schaden durch einen unabhängigen Bausachverständigen in Paderborn und Kassel bewerten zu lassen, Versicherer bieten oft zu geringe Pauschalen an, oft auch weil der Schaden nicht richtig in Augenschein genommen wurde.
Sicherheitsmaßnahmen werden bereits von staatlicher Seite finanziell unterstützt, durch die KfW können hierfür Zuschüsse genutzt werden. Als Bausachverständiger in Kassel und Paderborn berate ich Sie gerne.

Beispiel:
- Maßnahmen zum Einbruchschutz an Wohnungen und Häusern. Abhängig von den Investitionskosten kann man Zuschüssen von 200,-€ bis max. 1.500,-€ erhalten.
- Bei Maßnahmen zur Barierereduzierung (Kombinationsantrag), können Zuschüssen je nach Höhe der Investitionskosten von 200,-€ bis max. 6.250,-€ beantragt werden.

Es sind immer die Handwerkerkosten und Materialkosten förderfähig, als Baugutachter in Kassel und Baugutachter in Paderborn berate ich Sie gerne. Anträge müssen jedoch gestellt sein, bevor mit den Arbeiten begonnen wird, alle Arbeiten müssen durch Fachunternehmer ausgeführt werden.

Information zu den Förderungen für Einbruchschutz und Barrierefreiheit der eigenen Wohnung oder Haus

Die KfW und das Bundesbauministerium haben für 2017 die Zuschüsse für den Einbruchschutz auf 50 Mio. EUR aufgestockt, für die Barrierereduzierung auf 75 Mio. Euro. Die Beantragung erfolgt über die KFW.
Als Bausachverständiger in Kassel und Bausachverständiger in Paderborn bin ich hier gerne beratend behilflich.

Quelle: Teilweise VKS, Schimmelschäden in Innenräumen

 

Da die Opfer von Einbruchschäden meist auch einen großen seelischen Schaden erleiden, durch die Verletzung Ihrer Privatsphäre und das verlorengegangene Sicherheitsgefühl, habe ich zum Thema Einbruchschäden hier nur wenige Bilder eingestellt.